zynischer_Hiob hat geschrieben:
Das ich dir damals ganz fürchterlich die Fresse verbeult habe...
Das haben wir festgehalten, dass Du mir das angeblich angetan haben willst, das nehmen wir gern als Teilgeständnis. Unschön, oder?Ich weiß gar nichts davon, etwa virtuelle Körperverletzung? Außer Deinen realen Rechtsbrüchen der Vergangenheit? Aber Du hast offenbar solche Probleme mit der Vergangenheit, dass Du Dich noch posthum als Fressenverbeuler sehen würdest, nur um den Ruhm Deiner Gewalttätigkeit zu befördern? Seltsame Gelüste sind das.
Im übrigen dürftes es einem Richter zu denken geben, wenn sich einer eine Adresse beschafft und diese veröffentlicht und dann von "damals ganz fürchterlich die Fresse verbeult" anfängt, dann könnte der Zweck des Adressebesorgens auch eine Wiederholungstat eines virtuellen Fresseverbeulers werden, diesmal mit der Absicht, es in der Realtität zu tun. Das wäre gefährliche Körperverletzung, zunächst einmal die indirekte Androhung.
PS: "
Dass ich
Dir damals..." so muss es lauten, Nicht
"Das" und
"dir" schreibt man groß, Du beginnst gleich mit zwei Deutsch-Fehlern. Danach verbessere ich gar nicht mehr, Deine Wortwahl ist grandios unterirdisch.
Das hätte selbst Peter nicht gedacht, dass einer außer dem User "Quatermass." (Quatermass Punkt!) so tief im Fäkalbereich ankommt. Es beschädigt das Image der gelegentlich eloquenten Ausducksweise von "zynischer-Hiob". Also war das auch nur Bluff. Ein fürchterlicher Fresseverbeuler glaubt er also zu sein. So siehst Du Dich?!