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Chronos
 Betreff des Beitrags: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 21:10 
Guten Tag Community,
ich habe eine Frage die mir bei Cosmiq leider wegen angeblich unerlaubter Rechtsauskunft deaktiviert wurde. Ich werde sie hier etwas ausführlicher stellen und hoffe, dass Ihr die Frage nicht auch deaktiviert.
Eine gute Bekannte von mir ist schwanger und nun 7 Wochen vor dem errechneten Termin der Niederkunft. Ihr Arbeitgeber hat sie gebeten (eher aufgefordert, was aber nicht Thema der Frage sein soll) bis wenige Tage vor der Geburt zu arbeiten. Sie war damit einverstanden. Nun hat der Arbeitgeber sie aufgefordert schnellstens, am besten gleich, eine Bescheinigung (ich nenne das mal so, da ich nicht genau weiß wie es sich nennt) vom Gynäkologen zu bringen, da der Steuerberater diese, wegen der 6 Wochen Mutterschaftsurlaub dingend benötige.
Jetzt zur Frage: Ist es nicht so, dass der Arbeitgeber, den Lohn (sie verdient 10 Euro) oder einen Teil des Lohns von der Krankenkasse zurückbekommt? Wenn dem so ist, würde der Arbeitgeber doch an der Mutterschaft verdienen?
Wäre es in dem Fall nicht auch so etwas wie Sozialversicherungsbetrug meine Bekannte arbeiten zu lassen und gleichzeitig das Geld von der Krankenkasse zu kassieren?

Ich hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben und möchte die Mods ganz lieb bitten die Frage nicht zu deaktivieren.

Chronos


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Till
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 21:42 
Das habe ich ganz verstanden, redaktioniert werden lediglich stark beleidigende (inhaltslose) Inhalte ohne Sachbezug. Wie in Deutschland und der nicht-IQ-Welt überall ÜBLICH. Also keine Bedenken, auch wenn ich hier nur meine Meinung sagen kann - ich kenne aber die Leitlinien gut.

LG

Ich werde mich kundig machen.


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SchVVarzer Peter
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 21:48 
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Danke Till, besser hätte ich es auch nicht erklären können. ;-)

Chronos, auch mich muss mich da erst einmal kundig machen. Die Krankenkassen zahlen bis zu 13 Euro, wie hoch der prozentuale Anteil an Lohn/Gehalt ist und inwieweit es zwischen Arbeitern und Angestellten zu unterscheiden gilt, weiß ich (noch) nicht. Aber sei versichert, wir werden uns für Dich schlau machen.

LG
Peter

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Wenn alle Leute nur dann redeten, wenn sie etwas zu sagen haben, würden die Menschen sehr bald den Gebrauch der Sprache verlieren.
William Somerset Maugham


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Till
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 21:53 
"Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben im Regelfall während der gesamten Mutterschutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie einen Zuschuss ihres Arbeitgebers. Dies gilt jedoch nur für gesetzlich versicherte Frauen. Hat der Arzt den Geburtstermin errechnet, legen werdende Mütter diese Bescheinigung ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse vor, bevor die Mutterschutzfrist beginnt."

Eine Bescheinigung ist demnach üblich.

"Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem festgelegten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung."

JA. Demnach MUSS sie (wenn "gesetzlich versichert" was bei Beschäftigung ausnahmslos zutrifft) 6 Wochen vorher - nach Vorlage der obigen Bescheinigung - freigestellt werden. Für diese Zeit bekommt er tatsächlich dafür von der Krankenkasse nach dem "Mutterschutzgesetz" Geld erstattet, was er ihr für den Mutterschaftsurlaub nach ihrer Einstufung sonst zu zahlen hätte. Es handelt sich um einen Verstoss und ich würde daher vorschlagen, sich die "Abmachung" SCHRIFTLICH geben zu lassen - ohne einen Tag Zeitverzug - UND über die nächste Gewerkschaft eine Klage anzustreben. Undiplomatisch wie ich bin! Denn sie hat nach Ablauf des Mutterschutzes (8 Wochen nach der Entbindung) mit einer ordentlichen Kündigung aus "irgendeinem" Grund zu rechnen. Besser also eine direkte Vorsprache und Vermittlung durch eine Vertretung - eine Gewerkschaft.

Okay?

LG

http://www.elternforen.com/Fachinformat ... tsgeld.htm


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SchVVarzer Peter
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 21:57 
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Ich habe es noch etwas konkreter: Die Krankenkassen zahlen in diesem Zeitraum 13 Euro PRO TAG, den Rest legt der Arbeitgeber drauf. Für mein Rechtsempfinden besteht als Sozialversicherungsbetrug in Höhe von 13 Euro mal X Tage.

http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/mutterschutz-mutterschaftsgeld.html

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Matthias
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 23:07 
Dann klagt mal schön und geht auf hohe See um euch in Gottes Hand zu begeben.
Klagen ist immer super und am Besten gleich der Gewerkschaft beitreten und jeden Monat 1% des Gehalts an die Gewerkschaft abliefern. :crazy:

Die Schwangere kann und darf freiwillig bis zur Entbindung arbeiten, nach der Entbindung darf sie auf keinen Fall arbeiten.
Falls die Schwangere vor der Entbindung arbeitet, bekommt sie natürlich ihr normales Gehalt vom Arbeitgeber + 13 EUR/Tag von der Krankenkasse.
Falls sie nicht arbeitet, bekommt sie 13 EUR von der Krankenkasse + die Diffferenz vom Arbeitgeber, damit sie wieder ihr normales Nettogehalt bekommt.

Genaue Informationen findet man hier:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... b=true.pdf

Damit das Unternehmen die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen dem Unternehmen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbin-dung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind. Tun sie dies nicht, so gelten die Schutzvorschriften erst, wenn sie die Mitteilung gemacht haben.
Verlangt das Unter-nehmen ausdrücklich einen Nachweis der Ärztin bzw. des Arztes, weil ihm die mündliche Information nicht genügt, muss es selbst die Kosten für die Bescheinigung überneh-men.
...
Die Arbeitgeberseite ist durch Gesetz verpflichtet, den zuständigen Aufsichtsbehörden (staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter) die Schwangerschaft mitzuteilen.
An diese Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung der Mutterschutzvorschriften kontrolliert, können sich Frauen, aber auch ihre Arbeitgeberinnen bzw. ihre Arbeitgeber mit allen Fragen wenden, die sich aus der Anwendung dieser Schutzvorschriften ergeben.
...
Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Das bedeutet, dass die Arbeitgeberin
bzw. der Arbeitgeber während dieser Zeit auch nicht zu einem danach liegenden Zeitpunkt kündigen darf.
...
Nimmt die Mutter nach der Geburt des Kindes Elternzeit, so verlängert sich der Kündigungsschutz über die Frist des Mutterschutzgesetzes hinaus (vier Monate nach der Entbindung)
bis zum Ablauf der Elternzeit.
...
Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet im Normalfall acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung.
...
Ab sechs Wochen vor der Geburt ihres Kindes darf die werdende
Mutter nur noch dann beschäftigt werden, wenn sie selbst ausdrücklich erklärt hat, dass sie weiterarbeiten möchte. Es steht ihr frei, diese Entscheidung jederzeit zu widerrufen.
Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Frauen auch dann nicht beschäftigt werden, wenn sie dazu bereit wären.
...
Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung
und für den Entbindungstag sind Frauen finanziell abgesichert, in der Regel I durch das Mutterschaftsgeld I und einen Zuschuss, den die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber
zu tragen hat.
...
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich hier nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate, bei wöchentlicher Abrechnung der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Bei Frauen mit einem festen Monatsverdienst wird jeder Monat gleich bleibend mit 30 Tagen angesetzt. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro für den Kalendertag (je nach Länge des Monats maximal 364 – 403 Euro). Auch geringfügig Beschäftigte, die selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. Studentinnen), erhal-ten ebenfalls Mutterschaftsgeld bis zu 13 Euro kalendertäglich von ihrer Krankenkasse, wenn ihnen während der Schutzfristen kein Arbeitse nt- gelt gezahlt wird.
...
Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn
den Betrag von 13 Euro (monatlicher Nettolohn von 390 Euro), ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Dabei wird der als Grundlage dienende Durchschnittsverdienst um den Betrag der gesetzlichen Abzüge vermindert.



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SchVVarzer Peter
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 23:15 
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Dann bleibe ich doch mal lieber an Land.

Vielen Dank Matthias für diesen sauer recherchierten Beitrag - genau mit so einer Information hatte ich auch bei Dir gerechnet. :-)

Aus dem Link den ich aufgegriffen habe ging dies leider nicht klar hervor, daher auch die Einschränkung "nach meinem Rechtsempfinden". Bleibt die Frage offen, ob der Arbeitgeber diese 13 Euro auch an den Arbeitnehmer weitergibt, falls nicht, würde sich der Arbeitgeber schon strafbar machen.

LG
Peter

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William Somerset Maugham


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Chronos
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 23:22 
Danke für die Infos. Ich habe mir das alles mal durchgelesen und was Matthias schreibt und in dem Link zu lesen ist bringt mich weiter. Meine Bekannte ist da leider sehr unselbstständig und daher will ich ihr halt helfen.
Der Arbeitgeber (kleiner Gastronomiebetrieb) hat aber nichts davon erwähnt, dass sie 13 Euro am Tag zusätzlich bekommt. Ist es möglich, dass die Krankenkasse das Geld direkt an den Arbeitnehmer überweist?


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Matthias
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 23:26 
Es ist eine Leistung der Krankenkasse.
Ich gehe davon aus, daß die direkt zahlen.


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Chronos
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 23:31 
Vielen Dank, dann ist ja alles rechtens. Ich bin kein Streithansel und mit Gewerkschaften habe ich es schon gar nicht. Ich wollte das einfach nur genau wissen weil dieser Arbeitgeber schon ein wenig komisch ist und es mich gewundert hat, dass er wegen der Bescheinigung so einen Druck ausübte. Ich verstehe auch nicht warum er meine Bekannte so bedrängt bis zum letzten Tag zu arbeiten. Er wweiß doch seit über einem halben Jahr, dass sie ihr Baby im Mai bekommen würde und rechtzeitig für Ersatz sorgen können.
Außerdem möchte er auch, dass sie wenige Tage nach der Entbindung wieder arbeiten soll.


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Till
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 23:37 
Eine Verzeichnung NACH einer anderen hat die Wirkung, dass die nachverzeichnete einen höhere Priorität/Bedeutung/Auslegung hat als die vorverzeichnete. Also:

Dann empfehle ich dem Herrn einmal diese Lektüre, die NACH diesem Satz (siehe x1) im Gesetz steht: Eine ausdrücklich Aufzählung DER TÄTIGKEITEN deren Arbeitsbedingungen eine 'Beschäftigung ausschliesst auch wenn sie AUF FREIWILLIGER BASIS beruht: HIER - http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html
.
.
.
.
.
.
.







(x1) MutterschutzGesetz:

"§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter:
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden."
( http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__3.html )


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Matthias
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 23:41 
Nach der Entbindung ist es gesetzlich verboten zu arbeiten.

Wenn sie freiwillig vor den Entbindung arbeitet muß der Arbeitgeber täglich damit sie rechnen, daß sie nicht zur Arbeit erscheint.
Billig wird das für den Arbeitgeber aber auf keinen Fall und verdienen wird er keinesfalls etwas mit der Schwangerschaft.

Sie sollte sich aber generell mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, anstatt andere zu fragen. Die Krankenkassen kennen immer die aktuelle Gesetzeslage und geben auch gerne Auskunft. Ein Telefonanruf und man ist auf dem neuesten Stand.
Das Mutterschaftsgeld ist die geringste Leistung.
Es gibt Vorsorgeuntersuchungen, es müssen während der Schwangerschaft bestimmte Dinge am Arbeitsplatz erfüllt sein etc.


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Matthias
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 23:51 
Till hat geschrieben:
Eine Verzeichnung NACH einer anderen hat die Wirkung, dass die nachverzeichnete einen höhere Priorität/Bedeutung/Auslegung hat als die vorverzeichnete. Also:

Dann empfehle ich dem Herrn einmal diese Lektüre, die NACH diesem Satz (siehe x1) im Gesetz steht: Eine ausdrücklich Aufzählung DER TÄTIGKEITEN deren Arbeitsbedingungen eine 'Beschäftigung ausschliesst auch wenn sie AUF FREIWILLIGER BASIS beruht: HIER - http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html
.
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(x1) MutterschutzGesetz:

"§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter:
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden."
( http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__3.html )


Das habe ich doch geschrieben und zitiert.

Till hat geschrieben:
JA. Demnach MUSS sie (wenn "gesetzlich versichert" was bei Beschäftigung ausnahmslos zutrifft) 6 Wochen vorher - nach Vorlage der obigen Bescheinigung - freigestellt werden.


MUSS ist nicht richtig.
Es gibt durchaus Gründe, warum jemand noch einige Zeit vor der Entbindung freiwillig arbeiten möchte. Die Schwangere trifft täglich die Entscheidung, ob sie arbeiten möchte oder nicht.


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Till
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 2. Apr 2010, 23:58 
Nöh, das ist definitiv unter gastronomischen Bedingungen falsch! Er schreibt, sie arbeitet in der Gastronomie. Das würde das Gesetz (wenn da ein Kläger ist) als UNZULÄSSIG ansehen. Warum steht dieser Paragraphen-Artikel HINTER der "Freiwilligkeitsmöglichkeit" - weil sie sie einschränkt!


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Till
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Sa 3. Apr 2010, 00:01 
Chronos hat geschrieben:
Vielen Dank, dann ist ja alles rechtens. Ich bin kein Streithansel und mit Gewerkschaften habe ich es schon gar nicht. Ich wollte das einfach nur genau wissen weil dieser Arbeitgeber schon ein wenig komisch ist und es mich gewundert hat, dass er wegen der Bescheinigung so einen Druck ausübte. Ich verstehe auch nicht warum er meine Bekannte so bedrängt bis zum letzten Tag zu arbeiten. Er wweiß doch seit über einem halben Jahr, dass sie ihr Baby im Mai bekommen würde und rechtzeitig für Ersatz sorgen können.
Außerdem möchte er auch, dass sie wenige Tage nach der Entbindung wieder arbeiten soll.


Anhand Deines letzten Satzes siehst Du, 1. dass er ungesetzliche Vorhaben vor hat, und 2. dass er die Gesetze kennt, weil er eine Bescheinigung will, und 3. dass er Subventionsbetrug betreibt, weil er BEIDES einstreichen will: Das Geld VOR der Entbindung und das danach! Sapra aber nochmal!


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SchVVarzer Peter
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Sa 3. Apr 2010, 00:02 
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Als Matthias seine Antwort gab, war noch nicht bekannt welche Tätigkeit sie ausübt. Der Artikel von Matthias war auf eigentliche Frage bezogen sehr informativ und Dein Kommentar eine prima Ergänzung - so sehe ich das!

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SchVVarzer Peter
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Sa 3. Apr 2010, 00:03 
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Ganz koscher scheint mir der Arbeitgeber in der Tat nicht zu sein.

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Matthias
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Sa 3. Apr 2010, 00:25 
Es kommt doch auf die Art und Dauer der Tätigkeit ein, die wir nicht kennen.
Deswegen mein Hinweis, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Dort kann sie schildern, welche Tätigkeit sie ausübt, ob sie arbeiten möchte, ob sie nicht arbeiten möchte, welche Verhältnisse am Arbeitsplatz bestehen.

Es ist nicht so, daß in einem "kleinen Gastronomiebetrieb" vor der Schwangerschaft generell nicht gearbeitet werden darf.

Und ob der Arbeitgeber koscher ist oder nicht, wird sie auch selbst beurteilen können.

Persönlich gehe ich davon aus, daß die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld direkt auszahlt.
Welcher Arbeitgeber betrügt denn zusammen mit dem Steuerberater eine Angestellte nachweisbar um 13 EUR am Tag, wenn er sie von der Krankenkasse bekommt?
Das ist doch weltfremd.


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Till
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Sa 3. Apr 2010, 00:32 
"Welcher Arbeitgeber betrügt denn zusammen mit dem Steuerberater eine Angestellte nachweisbar um 13 EUR am Tag, wenn er sie von der Krankenkasse bekommt?
Das ist doch weltfremd."

Weil es niemand nachprüft von den zuständigen Behörden und er davon ausgeht, dass sie um ihren Job bangt. Also jetzt mal ehrlich, Matthias, DAS ist doch einfach und nicht weltfremd. Du meinst wirklich, selbständige Unternehmer aller Kategorien sind absolut ehrlich und die verdienten, sorgenden, menschlichen Zugpferde der Nation. Egoisten sind die meisten. Und es gibt tatsächlich grosse Ausnahmen davon.

Alles andere ist nicht weltfremd, sondern Polemik in die unrichtige Richtung. Ich bezeichne das einmal bewusste nicht als weltfremd, sondern als das, was sich aus den Aussagen und den meinen Erfahrungen erkennen lässt.


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SchVVarzer Peter
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Mutterschaftsgeld
Ungelesener BeitragVerfasst: Sa 3. Apr 2010, 00:32 
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Immer vorausgesetzt, was uns erzählt wird stimmt, ist es schon höchst seltsam wenn ein Arbeitgeber "verlangt" bis wenige Tage vor und auch wieder direkt wenige Tage nach der Geburt zu arbeiten. Das klingt für mich nicht wirklich seriös. Möglicherweise handelt es sich um einen kleinen Ausschankbetrieb (Familienbetrieb) wo das üblich ist, dass Familienangehörige auch für sich selbst auf solche Befindlichkeiten keine Rücksicht nehmen.

Auch in der Gastronomie gibt es viele Tätigkeiten die während der gesamten Schwangerschaft ausgeführt werden können, wie z. B der Ausschank, Arbeiten in der Küche usw.. Ergo können wir hier nur mutmaßen.

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