sassa hat geschrieben:
Wer bestimmt, was schützenswert ist?
Im Streitfall entscheiden Gerichte.
Sie legen fest, ob es sich um ein schützenswertes Werk handelt.
Dabei muß die Einzigartigkeit und das Neue begründet werden.
Ein Fotograf bekommt z.B. immer die Einzigartigkeit seines Werkes zugesprochen, deswegen sind Bilder immer urheberrechtlich geschützt und können nur genutzt werden, wenn sie ausdrücklich der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
sassa hat geschrieben:
Ohne Vertrag geht da gar nichts rechtlich.
Ein Urheber braucht keinen Vertrag, er muss nur ein schützenswertes Werk erstellen.
sassa hat geschrieben:
Da könnte man jeden persönlichen Brief als zu schütende Idee bezeichnen.
Ein normaler Text ist nicht schützenswert, da er sich in der Regel nicht von der Masse abhebt.
Schwieriger wird es schon, wenn die PN in Reim-Form versendet wird oder der Schreiber eine Person der Öffentlichkeit ist.
Briefe von Angela Merkel an ihre Freundin würde ich durchgängig als schützenswert einstufen, eine Einkaufsliste für ihren Mann NICHT.
Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.