Angenommen ein Toter, welcher bereits ein gültiges Ticket nach Rosenheim gekauft hat, erleidet am Münchener Ostbahnhof einen Herzinfarkt und fällt dabei in einen gerade wartenden Nachtzug nach Hamburg, was natürlich nicht der richtige Zug ist.
Die Leiche wird von den wenig aufmerksamen Zugbegleitern erst in kurz vor Hamburg entdeckt, weil die Zugbegleiter denken, die betreffende Person würde schlafen.
Daher stellt sich die Frage:
Müssen die Erben das erhöhte Beförderungsentgeld für die Fahrt des Toten von München nach Hamburg an die Bahn entrichten? Wird die Leiche von Hamburg aus mit der Bahn zu ihrem Heimatort zurückgebracht oder müssen die Erben die Leiche bzw. dessen Urne dann von Hamburg auf ihre Kosten abholen (lassen)?
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